Framing - Widerspruch
Was ist eigentlich Framing? Dies bezeichnet zum Beispiel den Vorgang, dass sie Teile einer anderen Seite auf ihrer Seite eingebunden haben. Dies können Bilder, Musik, alle mögliche Art von Webinhalten sein. Dies kann sie auch betreffen, wenn sie Profile von Freunden, Bekannten aus sozialen Netzwerken teilen. Wenn sie deswegen abgemahnt werden und Rechtsanwaltskosten tragen sollen, ist zu überlegen, was zu tun ist.
Die Entsprechung zu diesem Thema ist noch nicht gefestigt. Der Europäische Gerichtshof musste sich mit dieser Angelegenheit ebenso befassen. Er entschied folgendes: Wer mittels eines Links auf ein öffentlich zugängliches Werk verweist, veröffentlichte dieses nicht. Mit anderen Worten: Allein der Link stellt keine Veröffentlichung des bestehenden öffentlich zugänglichen Werkes dar. Der Bundesgerichtshof entschied in einem Fall ebenso, jedoch stellte das Gericht darauf ab, ob der Betreiber des Werkes seine Zustimmung zu dem sogenannten Framing erteilt hat oder nicht. Wenn die Zustimmung nicht vorliegt, liegt sehr wohl ein Verstoß vor. Die Abmahnung wäre also in einem solchen Fall berechtigt. Solche Framing Ausschlüsse finden sich oftmals im Impressum. Man sollte also dort vorher nachsehen, bevor man diese Framing Technik anwendet.
Framing - Auskunft
Es kann vorkommen, dass sie vom Abmahnenden auf Auskunft in Anspruch genommen werden. Wenn dies zur Vorbereitung eines Schadensersatzanspruches dient, da sie tatsächlich den Verstoß begangen haben, so müssen sie Auskunft erteilen. Allerdings ist die Auskunft nicht grenzenlos zu erteilen. Als Angaben reichen aus, die Dauer der Veröffentlichung und die Zugriffszahlen auf die entsprechenden Seiten. Keinesfalls muss Auskunft zu Kundendaten gegeben werden.
Framing -Schadenersatz
Wenn sie auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden. So ist zunächst einmal zu klären, ob sie den Verstoß zu verschulden haben. Für den Schadensersatzanspruch ist nämlich Vorsatz oder Fahrlässigkeit Voraussetzung. Sie müssen entweder im Bewusstsein der Rechtswidrigkeit gehandelt haben oder aber die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen haben. Sie müssen daher alles Erforderliche tun, um die Rechte in Erfahrung zu bringen. Wenn der Hinweis auf Rechte auf einer Webseite so versteckt ist, dass ein normaler Nutzer sie auch unter Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt nicht entdecken kann, so wird man dazu kommen müssen, dass kein Verschulden vorliegt. Denkbar wäre dies bei versteckten Hinweisen im Impressum.
Framing - Rechtsanwaltskosten
Wenn Ihnen mit der Abmahnung gleichzeitig auch Rechtsanwaltskosten in Rechnung gestellt werden, so ist so unbedingt der Streitwert als Grundlage der Gebührenbemessung zu prüfen. So ist der Streitwert auf 1000 € bei Privatpersonen begrenzt, wenn diese das Werk nicht gewerblich oder für ihre selbstständige Tätigkeit genutzt haben, oder sich der Abgemahnte nicht zuvor durch eine Erklärung zur Unterlassung verpflichtet hat. Allerdings gibt es hiervon eine Ausnahme. Wenn ein besonders schwerer Umstand vorliegt, so kann nach dem Urheberrechtsgesetz aufgrund der Anzahl oder Schwere der Rechtsverletzungen von der Höhe des Streitwertes abgewichen werden und ein höherer Streitwert zur Grundlage genommen werden.
Framing - Veränderungen
Wenn man ihnen vorwirft, sie hätten Bilder, Fotos oder Filme verlinkt und bieten diese nunmehr in einer besseren Qualität an, so könnte man ihnen vorwerfen, dass sie Schutzmaßnahmen ausgehebelt hätten.
Framing - Unterlasungserklärung
Wenn man von ihnen die Abgabe einer Unterlassungserklärung fordert, so ist sehr gut darüber zu überlegen, welche Punkte sie akzeptieren. Es kommt also darauf an, dass der Verstoß sehr detailliert dargestellt wird. Es könnte nämlich auch sein, dass gar kein Framing vorliegt. Es muss das technische Vorgehen beschrieben werden. Es muss darauf geachtet werden, wer Rechteinhaber ist. Es sollte auch hinterfragt werden, ob eine Vollmacht vorliegt, wenn ein Rechtsanwalt beauftragt wurde.