Abänderung von Entscheidungen nach den §§ 237 und 253 FamFG

§ 253 FamFG, Kindesunterhalt, vereinfachtes Verfahren, Jugendamtsurkunde

Es handelt sich hierbei um die Abänderung von Kindesunterhaltstiteln aus einem vereinfachten Verfahren und aus dem Verfahren auf Feststellung der Vaterschaft.

 

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