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Nacherfüllung beim Gebrauchtwagenkauf

Die Vereinbarung einer Reparaturkostenselbstbeteiligung kann unwirksam sein.

Vereinbarungen, die Mängelrechte des Käufers schmälern, sind nur dann wirksam, wenn der Käufer die nachteilige Wirkung kennt. Erklärt sich der Käufer zu einer Reparaturkostenselbstbeteiligung bereit, weil er glaubte aus dem Kaufvertrag dazu verpflichtet zu sein, ist die Vereinbarung unwirksam. Er hat dann einen Anspruch auf Rückzahlung der Selbstbeteiligungskosten.
 
LG Heidelberg, Urteil LG Heidelberg 1 S 28 17 vom 20.12.2017
Normen: § 812 I 1 Fall 1 BGB, §§ 437 Nr. 1, 439 I Fall 1 BGB
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