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Sachverständigenkosten werden auch bei Nichtbeeinflussung des Gerichts ersetzt

Die in einem gerichtlichen Verfahren für einen Sachverständigen angefallenen Kosten sind auch dann ersatzfähig, wenn die Ausführungen des Sachverständigen aus einer ex post Betrachtung die Entscheidung des Gerichts nicht beeinflusst haben.

Vielmehr hat sich die Frage, ob die Kosten für einen Sachverständigen ersetzt werden, danach zu orientieren, ob ein verständiger und wirtschaftlich denkender Mensch die kostenauslösende Maßnahme aus einer ex ante Betrachtung heraus als sachdienlich erachten durfte.
 
Bundesgerichtshof, Urteil BGH VI ZB 17 11 vom 20.12.2011
Normen: ZPO § 91 I S. 1
[bns]
 

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